Werden die Ängste der Bevölkerung rund um die Mobilfunkstrahlung und 5G Ernst genommen? Eine Motion aus dem Schweizer Nationalrat wie auch Äusserungen von Vertretern der Bundesämter vermitteln ein anderes Bild.
Ein namhafter Teil der Bevölkerung bezeichnet sich als elektrosensibel und fühlt sich in seiner Gesundheit oder seinem Wohlbefinden durch die Emissionen von Mobilfunkstrahlung und Elektrosmog beeinträchtigt. Anerkannte medizinische Diagnosekriterien existieren allerdings noch nicht. Die Schweizer Nationalrätin Martina Munz stellte deshalb in ihrer Interpellation vom 19. Juni dieses Jahres kritische Fragen zuhanden des Bundesrates, was die Informationspflicht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) über nichtionsierende Strahlung betrifft. Folgende Fragen wurden dem Bundesrat zur Beantwortung übergeben:
1. Wie kommt des BAG seiner Pflicht nach, die Bevölkerung über die nichtionisierende Strahlung zu informieren?
2. Wann ist die angekündete gesetzliche Grundlage zu erwarten?
3. Wie wird die Überprüfung der Grenzwerte eingeleitet? Braucht es eine begründete Klage oder unter welchen Voraussetzungen besteht eine Annahme, dass die Grenzwerte überschritten werden?
4. Wie wird die Überprüfung der Immissionsgrenzwerte technisch, organisatorisch und finanziell organisiert und was ändert sich diesbezüglich mit der Einführung von 5G?
5. Warum wird die Einhaltung der lmmissionsgrenzwerte nicht bei allen Anlagen regelmässig überprüft? Ist für eine regelmässige Überprüfung eine Verordnungsanpassung notwendig?
Wirklich zehnmal strengere Vorschriften in der Schweiz?
Etwas mehr als vier Wochen später wiederholt Dr. Paul Steffen, Vizedirektor des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) in der Tagesschau des Schweizer Fernsehens vom 20. Juli laut einem Bericht auf gigaherz.ch die “Mär” (Zitat gigaherz.ch), dass in der Schweiz an Orten, an denen sich Menschen häufig aufhalten, offenbar zehnmal strengere Vorgaben für nichtionisierende Strahlung gelten als im Ausland. Dem entgegnet der Verein gigaherz.ch: «Bereits Ende Dezember 2017 hat Dr. med. Edith Steiner, Leiterin der «Arbeitsgruppe elektromagnetische Felder» und Vorstandsmitglied der AefU, in der Zeitschrift Oekoskoop 4/17 auf Seite 6 darauf hingewiesen, dass mit dieser Aussage Äpfel mit Birnen verglichen werden.» Tatsache sei – so gigaherz.ch – , dass in der Schweiz offenbar dieselben Immissionsgrenzwerte (IGW) gelten wie im Ausland. «Die Immissionsgrenzwerte, die einer Empfehlung der industrienahen ICNIRP folgen, gelten überall, wo sich Menschen aufhalten können und beziehen sich auf die Summe der Belastung aus allen Sendeanlagen», erklärt Hans-U. Jakob von gigaherz.ch.
«Nicht gerade vertrauensbildend»
Die Schweiz habe jedoch in der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) zusätzlich einen Anlagegrenzwert (AGW) festgelegt. Dieser sei ca. zehnmal kleiner als der IGW. Er beziehe sich jedoch nicht auf die Gesamtbelastung wie der IGW, sondern beschränke sich auf die Exposition durch eine einzige Sendeanlage. Zudem gilt er laut Hans-U. Jakob nicht überall, wo sich Menschen aufhalten können, sondern nur an sogenannten Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN). «Der Anlagegrenzwert stellt primär eine Emissionsbegrenzung für eine einzelne Funksendeanlage zum Schutz der unmittelbaren Antennenanwohner dar.» Fazit von Hans-U. Jakob: «Die Mitarbeiter des BAFU müssten eigentlich die wahren Gegebenheiten kennen. Dennoch wird unserer Bevölkerung seit zwei Jahrzehnten unablässig suggeriert, sie sei wegen des zehnmal tieferen Schweizer Vorsorgegrenzwertes gegenüber dem Ausland besser geschützt. Wenn nun ein Chefbeamter des Bundes am Fernsehen erneut diese irreführende Aussage macht, so wirkt das nicht gerade vertrauensbildend.»
Bevölkerung für blöd verkauft
Welche gesundheitlichen Risiken der Ausbau des Mobilfunkstandards 5G zur Folge hat, bringt der Mediziner Dr. Piero Lercher, Leiter des Referates für Umweltmedizin der Wiener Ärztekammer, im Interview mit der Zeitschrift meinbezirk.at (veröffentlicht von diagnose-funk.org) auf den Punkt: “Hier geht es nicht um die Interpretation einzelner Studien, sondern um die Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation, die die Mobilfunktechnologie nach wie vor als möglicherweise krebserregend einstuft. Die Bevölkerung wird durch den Studiendisput der Mobilfunkbefürworter und Gegner irritiert und abgelenkt. Die Mobilfunkbefürworter beruhigen die Bevölkerung und halten sie für blöd, indem sie ihnen glaubhaft machen, dass 5G- Mikrowellen mit Rundfunk- und Fernsehwellen vergleichbar sind. Ganz perfid sind aktuelle Videoproduktionen, die mit humorvoller Gestaltung eine Verharmlosung der Thematik bewirken sollen.“
Unwissen schadet
Mit den vielen Arten von Störstrahlungen, die unablässig auf uns einwirken, gilt die Gesamtheit des Elektrosmogs heute wohl als der grösste Feind für die Gesundheit. Sie selber merken nichts vom Elektrosmog? Und was ist mit der möglicherweise inneren Unausgeglichenheit, der Nervosität, den Kopfschmerzen, den Schlafstörungen, der Gereiztheit, der mangelnden Energie? Ganz zu schweigen von den schreienden Babys, den zappeligen oder aggressiven Kindern und den unkonzentrierten Schülern? Unwissen schadet uns oft mehr, als wir denken. Denn durch mangelnde Kenntnisse machen wir in manchen Lebensbereichen Fehler, die oft zu vermeiden wären. Das menschliche Nervensystem ist nur in der Lage, ein gewisses Mass an Stress zu ertragen und zu verarbeiten. Wenn das Fass überläuft, werden wir mit gesundheitlichen Problemen konfrontiert. Immer mehr Menschen sorgen sich um die zunehmende Strahlenbelastung, insbesondere durch die Einführung des Mobilfunkstandards 5G. Am 21. September findet auf dem Bundesplatz in Bern die zweite Demonstration unter dem Motto «Stop 5G» statt.
Harmonisches Schwingungsfeld erzeugen
Wie kann man sich und seine Kinder vor Hochfrequenzstrahlung und Elektrosmog schützen? „Das Resonanzgesetz besagt, dass in einem Schwingungsfeld keine Resonanzen mit Schwingungen auftreten können, deren Frequenzen ausserhalb derer des Feldes liegen“, sagt Richard Neubersch, Inhaber von Swiss Harmony in Grellingen, ein Unternehmen, das sich auf die Harmonisierung von Elektrosmog spezialisiert hat. Mit anderen Worten: In einem harmonischen Schwingungsfeld bleiben künstliche Strahlen wirkungslos, gleichgültig, wer sie erzeugt, ob sie vom Nachbarn oder vom nahen Mobilfunkmast kommen. Die mobilen Produkte von Swiss Harmony (BioRing, BodyCard, BioArmreif und der BioPatch) harmonisieren den menschlichen Körper, indem sie die harmonische Schwingung als Information auf das Energiesystem des Menschen übertragen. Somit können künstlich geschaffene Strahlenfelder nicht mehr in Resonanz gehen.
Schutz vor schädlichen Strahlungen
Konkret bedeutet dies: Produkte von Swiss Harmony zur Harmonisierung von Häusern und Wohnungen sorgen dafür, dass der Strom, der ein Gebäude mit Elektrizität versorgt, eine andere Botschaft erhält. „Sie übertragen auf dem Resonanzwege die Information des sichtbaren Lichtspektrums auf den vorbeifliessenden Strom, der diese wiederum im gesamten Wirkungsbereich des Stromkreises verteilt“, erklärt Richard Neubersch. Das elektromagnetische Feld der Wohnung oder des Hauses werde so zu einem harmonischen Feld. Hauseigene WLAN-Sender, Handys oder Schnurlostelefone sind entstört, weil sie am harmonischen Stromfeld angeschlossen sind und deshalb dieselbe harmonische Information emittieren.