Bonn/Berlin: Anlässlich der im November 2012 in Bonn stattgefundenden Verbändeanhörung zum Entwurf der Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) wies der BUND rechtzeitig darauf hin, dass es große Defizite gebe beim Schutz vor nichtionisierender Strahlung, wie sie von Mobilfunkanlagen und Hochspannungsleitungen ausgehen können.
„Den aktuellen Erkenntnissen über Risiken und Gefahren von elektromagnetischen Feldern muss endlich Rechnung getragen werden. Langzeitwirkungen wie z. B. Krebs oder andere Erkrankungen sind nicht auszuschließen. Deshalb müssen wirksame Schutz- und Vorsorgeregelungen erlassen werden. Die Politik muss dazu beitragen, Innovationen für qualitativ hochwertige, umwelt- und gesundheitsverträgliche Produkte zu fördern, die für den Standort Deutschland von entscheidender und zukunftsweisender Bedeutung sind“, sagte Wilfried Kühling, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats des BUND und Mobilfunkexperte.
Die Chance für ein vorsorgeorientiertes Handeln, insbesondere im Hinblick auf empfindliche Personengruppen wie Kinder, dürfe nicht erneut vertan werden. Es sei nicht hinnehmbar, dass es bei hochfrequenter Strahlung keine Vorsorge gebe. „Wie will die Politik diesen Erfordernissen Rechnung tragen, wenn sie es weiter als normal ansieht, dass die Exposition durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder durch die Nutzung moderner Technologien seit Jahren zunimmt. Außerdem würde so eine unnötige Bestrahlung weiter stattfinden, aber auch die planmäßige Einstrahlung durch Mikrowellen in Wohnungen hinein gegen den Willen der Bewohner ohne ausreichende gesetzliche Rechtsgrundlage weiterhin praktiziert werden und das noch dazu mit viel zu hohen Grenzwerten. Es ist an der Zeit, dass Anforderungen festgelegt werden, die dem ungehemmten Ausbau und der dementsprechend zwangsläufig weiter ansteigenden Exposition entgegenwirken“, sagte Kühling.
Nicht hinnehmbar sei auch, dass Betroffene beim Ausbau von Stromleitungen künftig in zwei Klassen eingeteilt werden sollten: Jene, die unter einer bestehenden Trasse leben und höheren Belastungen ausgesetzt sein dürften und jene, die beim Trassenbau von Überspannungen durch Leitungen verschont werden. Kühling: „Es darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Bei bestehenden Trassen dürfen keine höheren Belastungen erlaubt sein. Auch bei ihnen müssen die Vorsorgeregelungen an das Schutzniveau für neue Trassen angepasst werden.“
Quelle: Pressemitteilung BUND vom 20.11.2012