52 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer halten Mobilfunkantennen für gefährlich und 12 Prozent sogar für sehr gefährlich. Ungeachtet dessen entscheidet das Parlament für eine Erhöhung der Mobilfunkgrenzwerte. Und gewisse Bundesämter laden sogar einen wegen Rufmord und Verleumdung rechtskräftig verurteilten Referenten zu einer Tagung ein.
Eine knappe Mehrheit des Parlaments will die Mobilfunkgrenzwerte erhöhen. Es hat somit die Interessen der Mobilfunkbetreiber höher gewichtet als die Gesundheit der Bevölkerung. „Damit verschärft sich das Problem der gesundheitlichen Beeinträchtigung und der Zwangsbestrahlung. Die Mobilfunkindustrie wird mit überholter Technologie weiterhin hohe Gewinne machen anstatt in Forschung und Innovation zu investieren, um die zunehmenden Datenmengen aufzufangen“, kritisiert der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein und fordert deshalb statt weiterer grosser Antennenmasten eine Million Kleinstfunkanlagen für Büros, Restaurants, Hotels, Plätze, private Haushalte etc. Nur so könne die Datenflut zukünftig bewältigt und die Strahlenbelastung einigermassen tief gehalten werden.
Kleinstfunkanlagen statt grosse Antennenmasten
Rund 80 Prozent des Datenvolumens wird von leistungsstarken Antennenmasten mit Teilnehmern in Gebäuden abgewickelt. Das ist – so der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein – aus funktechnischer Sicht schlecht, da Gebäudehüllen die Strahlung von Handys und Antennenmasten stark abschirmen. Besser sei es deshalb, Innenräume mit sogenannten Femtozellen von innen zu versorgen. Im Ausland sind diese schon lange im Einsatz und in der Schweiz werden sie von einem Anbieter offenbar sogar kostenlos an Kunden abgegeben. Diese Kleinstfunkanlagen strahlen mit maximal 10 Milliwatt Sendeleistung. Grosse Antennenmasten hingegen mit bis zu mehreren zehntausend Watt. Entscheidend für die vielen von Funkstrahlung betroffenen Menschen ist der Umstand, dass dadurch die Zwangsbestrahlung vermieden oder zumindest vermindert werden kann und man so dem Verursacherprinzip gerecht wird.
„4,316 Millionen können sich auf Dauer nicht irren!“
Laut neuesten repräsentativen Umfragen des Bundesamtes für Statistik halten gemäss einem Bericht von gigaherz.ch, der Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener, 52 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer Mobilfunkantennen für gefährlich oder eher gefährlich und 12 Prozent sogar für sehr gefährlich. Diese Prozentzahlen sind seit fünf Jahren trotz massivster, teils unlauterer Propagandamanöver der Mobilfunkbetreiber und ihrer Helfer in Behörden und Ämtern genau gleich hoch geblieben. „52 Prozent oder über 4,316Millionen Einwohner können sich auf Dauer nicht irren“, betont gigaherz.ch.
Bundesämter laden rechtskräftig verurteilten Referenten ein
Trotz des zunehmenden Widerstandes der Bevölkerung gegen den Bau von Mobilfunkantennen laden gemäss Hans-U. Jakob (Präsident) und den Vorstandsmitglieder von Gigaherz.ch die Bundesämter BAG, BAFU, BfE und BAKOM mit Prof. Alexander Lerchl von der privaten Jacobs-Universität einen in Deutschland mehrfach rechtskräftig wegen Verleumdung und Rufmord verurteilten Referenten zu einer Tagung über elektromagnetische Strahlung und Krebs ein (Zelluläre und molekuläre Effekte von EMF am Science-Brunch vom 23. Juni 2016 in der Villa Belvoir in Zürich).
„Unsere Bundesämter für Gesundheit (BAG) für Umwelt (BAFU) für Energie (BfE) und für Kommunikation (BAKOM) wissen offensichtlich nicht mehr weiter, was sie dem nicht erlahmenden Widerstand gegen den Bau von Mobilfunkantennen noch entgegensetzen könnten. Jetzt laden sie den in Deutschland mehrfach rechtskräftig wegen Verleumdung und Rufmord verurteilten und unmittelbar vor einem weiteren Prozess stehenden Alexander Lerchl als Referenten zu einer exklusiven Krebs-Tagung an den Zürichsee ein“, kritisiert Hans-U. Jakob.
Die Einladung von Alexander Lerchl dürfte Konsequenzen haben. Nicht für Alexander Lerchl, jedoch für die Verantwortlichen, die diesen Auftritt organisiert haben. Eine diesbezügliche parlamentarische Anfrage und rechtliche Abklärungen im Bezug auf die weitere Finanzierung der Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation aus der Bundeskasse sind offenbar am Laufen.
Harmonisches Schwingungsfeld erzeugen
Wollen Sie sich vor Hochfrequenzstrahlung und Elektrosmog schützen? Das Resonanzgesetz besagt, dass in einem Schwingungsfeld keine Resonanzen mit Schwingungen auftreten können, deren Frequenzen ausserhalb derer des Feldes liegen. Mit anderen Worten: In einem harmonischen Schwingungsfeld bleiben künstliche Strahlen wirkungslos, gleichgültig, wer sie erzeugt, ob sie vom Nachbarn oder vom nahen Mobilfunkmast kommen.
Die mobilen Produkte von Swiss Harmony (BioRing, BodyCard, BioArmreif und der BioPatch) harmonisieren den menschlichen Körper, indem sie die harmonische Schwingung als Information auf das Energiesystem des Menschen übertragen. Somit können künstlich geschaffene Strahlenfelder nicht mehr in Resonanz gehen.
Swiss Harmony: Schutz vor schädlichen Strahlungen
Produkte von Swiss Harmony zur Harmonisierung von Häusern und Wohnungen sorgen dafür, dass der Strom, der ein Gebäude mit Elektrizität versorgt, eine andere Botschaft erhält. Sie übertragen auf dem Resonanzwege die Information des sichtbaren Lichtspektrums auf den vorbeifliessenden Strom, der diese wiederum im gesamten Wirkungsbereich des Stromkreises verteilt. Das elektromagnetische Feld der Wohnung oder des Hauses wird zu einem harmonischen Feld. Hauseigene WLAN-Sender, Handys oder Schnurlostelefone sind entstört, weil sie am harmonischen Stromfeld angeschlossen sind und deshalb dieselbe harmonische Information emittieren.