Wenn es um den Schutz der Bevölkerung vor dem Folgen von Mobilfunkstrahlung geht, haben es die Behörden oft alles andere als eilig. Auf gigaherz.ch werden zwei Fälle geschildert, die einem zu denken geben.
Bei allem, was gegen Mobilfunk spricht, stellen sich die Behörden gemäss einem Bericht von André Masson vom 17. Dezember 2015 auf Gigaherz.ch gerne besonders „begriffsstutzig“. So auch bei sogenannten schielenden Antennen, sprich Antennen mit Seitensteuerung. Das neue Stichwort heisst hier: „Seitensteuerung“ oder „Beamforming“. Die Sendeantenne strahlt dabei in der Richtung nicht mehr fest wie bisher, sondern variabel: Elektronisch werden die Gesprächsteilnehmer blitzschnell verfolgt, um sie jederzeit mit einem stärkeren Signal zu bedienen. In Langenthal plant SUNRISE/HUAWEI offenbar eine Anlage, die mit neuartigen Antennen bestückt wird. Pro Sektor sollen zwei bisherige Antennensysteme neu in einem einzigen, breiteren Gehäuse montiert werden. Durch die zeitliche Verzögerung des einen Signals kann der Gesamtstrahl laut dem Bericht auf gigaherz.ch seitlich abgelenkt werden, wie es bei Radarschirmen schon lange üblich ist.
Werden die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung wirklich eingehalten?
Bei „schielender Antenne“ muss man in weiteren Wohnungen prüfen, ob die gesetzlichen Limiten eingehalten werden oder nicht. Das habe SUNRISE/HUAWEI in Langenthal nicht gemacht; man rechne seelenruhig wie bisher mit einem einzigen Strahl „geradeaus“, kritisieren die Einsprecher. Diese Tatsache wurde in der Einsprache zwar kritisiert, stiess aber bei den Behörden angeblich auf taube Ohren. Nach einem Hin-und-Her zwischen kantonalen und Bundesbehörden werde zwar die Seitensteuerung verboten. In der Baubewilligung sei jedoch die Auswechslung der elektronischen Ausrüstung laut Bericht auf gigaherz.ch erlaubt – ohne Meldung an die Behörden, ohne neues Verfahren …
Auch das Bundesgericht öffnet die Türen für noch mehr Strahlenbelastung
In seinen neuesten Urteilen bewilligt das Bundesgericht jetzt auch das Aufstellen von Monsterantennen mit sehr hohen Reichweiten inmitten von Wohnzonen, wie Hans-U. Jakob in seinem Bericht von Mitte Dezember 2015 auf gigaherz.ch schreibt. Mit Urteil 1C_7/2015 vom 6. November 2015 sei das Bundesgericht endgültig von seinem bisher geheiligten Vorsatz abgewichen, dass von Mobilfunkantennen aus, wenn diese in Wohnzonen errichtet werden sollen, keine zonenfremde Gebiete wie Überland-Strassen, Autobahnen, Bahnlinien, Landwirtschaftszonen, Wälder oder gar Nachbargemeinden bedient werden dürfen. Weil mit dieser Argumentation verschiedene Monsterantennen in Wohnzonen verhindert werden konnten, auch unter Mithilfe von Gigaherz.ch, soll nun mit diesem Grundsatz Schluss sein.
Ein Trostpflaster
Ein Trostpflaster für die Anwohner von künftigen Antennenmonstern gibt es laut gigherz.ch trotzdem in diesem Urteil noch: In den Erwägungen Punkt 3.5 steht, dass es Gemeinden nach wie vor erlaubt sei, in ihren Gemeinde-Baureglementen den Bau von Mobilfunkantennen in Wohnzonen weiterhin in dem Sinn einzuschränken, dass diese einen funktionellen Bezug zu dieser Zone aufweisen und von ihren Dimensionen und ihrer Leistungsfähigkeit her jener Ausstattung entsprechen müssen, die in reinen Wohnzonen üblich ist. Eine solche Beschränkung setze jedoch eine entsprechende kantonale bzw. kommunale Regelung bezüglich Wohnzonen voraus.
Eigeninitiative und Eigenschutz
Fazit: Wenn sich die Menschen vor den Folgen der Mobilfunktechnologie schützen wollen, stehen sie mit dem Prinzip Hoffnung und Vertrauen oft auf verlorenem Posten. Es braucht zum einen ein hohes Mass an Eigeninitiative und Hartnäckigkeit, zum andern kann sich jeder in seinem Umfeld bis zu einem gewissen Mass selber schützen – zum Beispiel durch einen sparsamen Einsatz dieser Technologien oder den Schutz in den eigenen vier Wänden mit gezielten Abschirmungs- oder Harmonisierungsmassnahmen.
Weitere Infos zum Thema:
www.gigaherz.ch
www.gigaherz.ch/keine-ruhe-im-departement-umwelt-verkehr-kommunikation/
www.gigaherz.ch/weiterhin-wahrsagen-und-kaffeesatzlesen-bei-abnahmemessungen-an-mobilfunk-basisstationen/
Swiss Harmony: Schutz vor schädlichen Strahlungen
„Swiss Harmony“-Produkte zur Harmonisierung von Häusern und Wohnungen sorgen dafür, dass der Strom, der ein Gebäude mit Elektrizität versorgt, eine andere Botschaft erhält. Sie übertragen auf dem Resonanzwege die Information des sichtbaren Lichtspektrums auf den vorbeifliessenden Strom, der diese wiederum im gesamten Wirkungsbereich des Stromkreises verteilt. Das elektromagnetische Feld der Wohnung oder des Hauses wird zu einem harmonischen Feld. Hauseigene Wlan-Sender oder Schnurlostelefone sind entstört, weil sie am harmonischen Stromfeld angeschlossen sind und deshalb dieselbe harmonische Information emittieren.
Harmonisches Schwingungsfeld erzeugen
Das Resonanzgesetz besagt, dass in einem Schwingungsfeld keine Resonanzen mit Schwingungen auftreten können, deren Frequenzen ausserhalb derer des Feldes liegen. Mit anderen Worten: In einem harmonischen Schwingungsfeld bleiben künstliche Strahlen wirkungslos, gleichgültig, wer sie erzeugt, ob sie vom Nachbarn oder vom nahen Mobilfunkmast kommen. Die mobilen Produkte von Swiss Harmony (BioRing, BodyCard, BioArmreif und der BioPatch) harmonisieren den menschlichen Körper, indem sie die harmonische Schwingung als Information auf das Energiesystem des Menschen übertragen. Somit können künstlich geschaffene Strahlenfelder nicht mehr in Resonanz gehen.