Ungeachtet aktueller Studien und Warnungen vor den Gesundheitsrisiken von Mobilfunkstrahlung wird fleissig in die kabellose Telekommunikation investiert, auch an Schulen. Wie neuste Kontrollen gezeigt haben, entsprechen die Sendemasten allerdings oft nicht den Vorgaben in den Baubewilligungen.
Die Swisscom stellt bis Ende 2017 alle analogen Telefonanschlüsse auf digitale Telefonie (VoIP) um. In Zukunft soll alle Kommunikation – ob Telefongespräche oder Datenverkehr – über den Internet-Router (die Internet-Box) laufen. Der Router wird in die vorhandene Festnetz-Telefonsteckdose oder in die Glasfasersteckdose eingesteckt. An diesem Router werden dann das Telefon, der Computer und der Fernseher (bzw. die TV-Box) angeschlossen – vorzugsweise mit Kabel. Beim Router handelt es sich um ein elektronisches Gerät, das die zu übertragenden Daten dem richtigen Endgerät zuteilt.
Die meisten heute gebräuchlichen Router werden an das Festnetz angeschlossen. Unter Festnetz verstehen wir die bisherigen Kupfernetze des Telefons und des Kabelfernsehens sowie das neue Glasfasernetz. Daneben gibt es Router (Hotspots, Modems) für die Kommunikation mit dem Mobilfunknetz.
„Im Interesse Ihrer Gesundheit sollten Sie Ihre Endgeräte wie Fernseher, Digitalradio, Computer, Drucker, Telefon usw. nach Möglichkeit immer verkabeln“, lautet die Empfehlung des Dachverbandes Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein (www.funkstrahlung.ch). Die Umstellung der Swisscom auf die Digitaltechnik braucht also keineswegs mit Funkstrahlung verbunden zu sein.
Widerstand gegen WLAN an Schulen
Immer häufiger kommt an Schulen WLAN zum Einsatz, ungeachtet der zahlreichen Studien, die vor den negativen Folgen der Strahlenbelastung warnen. Eine Petition in Zürich „Abschaltbares WLAN in Schulen, Kindergärten und Krippen der Stadt Zürich“ prangert die Tatsache an, dass die an den Stadtzürcher Schulen bereits eingerichteten WLAN-Netze nicht abschaltbar sind. Dies, obwohl die Stadt in ihrer Broschüre „WLAN in den Schulen der Stadt Zürich“ selber den Tipp gibt: „Schalten Sie das WLAN nur ein, wenn Sie es brauchen“. Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein ist allerdings der Meinung, dass in Schulen wie in anderen öffentlichen Institutionen eine Zwangsbestrahlung ganz verhindert werden muss. Er betrachtet die Petition daher nur als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Wer sie unterstützen will, findet hier den Link.
Diabetes: Mobilfunk-Sendemasten erhöhen das Risiko
An Warnungen vor den Nebenwirkungen von Mobilfunkstrahlung insbesondere bei Kindern mangelt es nicht, ebenso wenig an Studien und Forschungen. Wenn Sendemasten Schulgebäude bestrahlen, erhöht sich das Risiko bei Schülern für Diabetes Mellitus Typ 2, weist zum Beispiel die Studie von Meo et al. nach (siehe auch Bericht auf diagnose-funk.org). Das Ergebnis veranlasst die Forschergruppe zur folgenden Aussage: Diese Studie soll der Öffentlichkeit und den Gesundheitsbehörden aufzeigen, dass Mobilfunkbasisstationen nicht in Bereichen mit hoher Bevölkerungsdichte installiert werden sollten, besonders nicht auf oder in der Nähe von Schulen. Die russische Strahlenschutzkommission (RNCNIRP) etwa untersuchte in einer statistischen Auswertung die Entwicklung von Krankheiten von 15- bis 17-jährigen Jugendlichen von 2000 bis 2009. Das Ergebnis sind enorme Anstiege: + 85 % Störungen des zentralen Nervensystems, + 36 % Epilepsie oder epileptischen Erkrankungen, + 11 % geistige Entwicklungsverzögerung, + 82 % Bluterkrankungen und Störungen des Immunsystems (bei Kindern unter 14 Jahren), + 58 % Neurologische Störungen (bei Kindern unter 14 Jahren). Die RNCNIRP führt das mit grosser Wahrscheinlichkeit auf die Handy-Nutzung zurück, weil sich vor allem dieser Parameter im Leben der Jugendlichen im Untersuchungszeitraum änderte.
Abweichungen gegenüber den Baubewilligungen
Studien und Empfehlungen hin oder her. Oftmals werden nicht mal die Vorgaben von Baubewilligungen beim Aufbau von Mobilfunkantennen eingehalten. Das Amt für Umweltschutz (AfU) des Kantons Schwyz führte im Jahr 2015 Stichprobenkontrollen bei Mobilfunkanlagen vor Ort durch. Dabei stellte das Amt Abweichungen gegenüber den Baubewilligungen fest, wie Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener, Gigaherz, berichtet. Bei 14 Anlagen wurde überprüft, ob sie den Baubewilligungen entsprachen. Bei acht Anlagen fand die Messfirma offenbar Abweichungen zur Baubewilligung. Bei den festgestellten Mängeln handelt es sich um Abweichungen in der Höhe oder Ausrichtung von Antennen. Die betroffenen Mobilfunkanbieter wurden aufgefordert, die Mängel zu beheben. Weitere Infos dazu auf www.sz.ch/afu.
Harmonisches Schwingungsfeld erzeugen
Wollen Sie sich vor Hochfrequenzstrahlung und Elektrosmog schützen? Das Resonanzgesetz besagt, dass in einem Schwingungsfeld keine Resonanzen mit Schwingungen auftreten können, deren Frequenzen ausserhalb derer des Feldes liegen. Mit anderen Worten: In einem harmonischen Schwingungsfeld bleiben künstliche Strahlen wirkungslos, gleichgültig, wer sie erzeugt, ob sie vom Nachbarn oder vom nahen Mobilfunkmast kommen. Die mobilen Produkte von Swiss Harmony (BioRing, BodyCard, BioArmreif und der BioPatch) harmonisieren den menschlichen Körper, indem sie die harmonische Schwingung als Information auf das Energiesystem des Menschen übertragen. Somit können künstlich geschaffene Strahlenfelder nicht mehr in Resonanz gehen.
Swiss Harmony: Schutz vor schädlichen Strahlungen
Produkte von Swiss Harmony zur Harmonisierung von Häusern und Wohnungen sorgen dafür, dass der Strom, der ein Gebäude mit Elektrizität versorgt, eine andere Botschaft erhält. Sie übertragen auf dem Resonanzwege die Information des sichtbaren Lichtspektrums auf den vorbeifliessenden Strom, der diese wiederum im gesamten Wirkungsbereich des Stromkreises verteilt. Das elektromagnetische Feld der Wohnung oder des Hauses wird zu einem harmonischen Feld. Hauseigene WLAN-Sender, Handys oder Schnurlostelefone sind entstört, weil sie am harmonischen Stromfeld angeschlossen sind und deshalb dieselbe harmonische Information emittieren.