Die Mobilfunklobby scheint erfolgreich zu sein. In der Politik laufen derzeit an mehreren Fronten Bestrebungen, die der Mobilfunktechnologie Tür und Tor öffnen – zulasten unserer Gesundheit und Umwelt. Bürgerinitiativen geben Gegensteuer und appellieren an die Eigenverantwortung.
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) etwa möchte mit der neuen Verordnung über die Fernmeldedienste (FDV) Grundversorgungspflichten abschaffen. Dazu gehören zum einen die Bereitstellung von öffentlichen Sprechstellen und zum andern die Bereitstellung eines Kabelanschlusses in jeden Haushalt. Folgen: Sobald es technisch oder ökonomisch aufwändig ist, wird auf die Gewinnmargen der Industrie Rücksicht genommen, anstatt auf die Bedürfnisse der Bevölkerung. Die Netzversorgung durch den Grundversorgungskonzessionär würde somit faktisch aufgehoben. Der Vorrang der kabelgebundenen und damit zuverlässigeren Grundversorgung würde aufgehoben. Damit wäre die Mobilfunktechnologie mit ihrer Verstrahlung durch Elektrosmog der saubereren kabelgebundenen Technologie faktisch gleichgestellt, praktisch sogar bevorzugt.
„Kabelgebundene Telekommunikation auf keinen Fall aufgeben!“
Kritisch zu diesem Plänen äussert sich zum Beispiel der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein. Der Verband stellt sich vehement gegen eine weitere Strahlenbelastung im Falle des geplanten Art. 16 Abs. 2 der Verordnung und findet es „unhaltbar, gesundheitlich eingeschränkte Mitbürger unter rein wirtschaftlichen und technischen Aspekten zu betrachten“. Es gelte auch diesen behinderten Menschen mehr Mitsprache in der Lebensgestaltung zu geben. Das Behindertengleichstellungsgesetz müsse auch die Mobilität der elektrosensiblen Mitmenschen schützen, die wegen zunehmenden Elektrosmogs immer weniger in der Lage sein werden, am sozialen Leben teilnehmen zu können. „Eine gesamtschweizerische Grundversorgung der kabelgebundenen Telekommunikation darf unter keinen Umständen aufgegeben werden. Im Sinne der Sicherheit der Bevölkerung muss ein vom Stromnetz unabhängiges zuverlässiges Verbindungsnetz in alle Gemeinden erhalten bleiben“, fordert der Dachverband.
Grenzwerte im Mobilfunk anheben und Baubewilligungen vereinfachen?
Mitte Januar kursierte ein Vorschlag der Kommission Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Nationalrates in den Medien. Gemäss einem Bericht auf gigaherz.ch hat die KVF die Einreichung von zwei Kommissionsvorstössen zur Weiterentwicklung und Modernisierung der Mobilfunknetze beschlossen. Einerseits soll der Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen angehoben, die Vollzugshilfsmittel und die Anlagendefinitionen vereinfacht, sowie ein NIS-Monitoring aufgebaut und finanziert werden. Andererseits soll geprüft werden, mit welchen Massnahmen Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen vereinfacht und beschleunigt werden könnten. Über den genauen Wortlaut der Vorstösse wird sie an der nächsten Sitzung befinden.
Volksabstimmung in der Stadt Luzern
In Luzern entscheidet demnächst das Volk, wie viel Mobilfunk-Wildwuchs es in der Stadt künftig erdulden möchte. Die Initiative für Ordnung statt Wildwuchs im Mobilfunk wurde am 5. Januar 2015 mit 1’280 gültigen Unterschriften eingereicht. Notwendig gewesen wären laut Gemeindeordnung der Stadt Luzern lediglich deren 800. Gesammelt wurden diese innerhalb von 60 Tagen allein von vier Initiantinnen und Initianten in ihrer Freizeit. Die Luzerner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden demnach voraussichtlich am 5. Juni 2016 Gelegenheit haben, darüber abzustimmen, ob in der Stadt Luzern für den Mobilfunk-Antennenbau das Kaskadenmodell eingeführt wird oder nicht. Die Chancen stehen laut dem Verein Gigaherz nicht schlecht für die Initiative. Halten doch laut Bundesamt für Statistik 52% der Schweizerinnen und Schweizer Mobilfunkantennen für gefährlich oder eher gefährlich (siehe auch Bericht auf gigaherz.ch). Wer da geglaubt hat, mit den Einsprachen gegen den Bau von Mobilfunkantennen sei es jetzt vorbei, dürfte sich ganz gewaltig geirrt haben. Wurden von der Fachstelle Nichtionisierende Strahlung von Gigaherz.ch bis anhin pro Jahr ca. 50 Einsprechergruppen beraten und durch die Instanzen begleitet, waren es 2015 bereits um die hundert.
Eigeninitiative und Verantwortung
Fazit: Im Kampf gegen die negativen Einflüsse von Mobilfunkstrahlung reicht das Vertrauen Politik, Wissenschaft und Verwaltung nicht mehr aus. Es braucht die Eigeninitiative der Menschen, die sich um ihre Gesundheit und Umwelt sorgen. Diese Eigeninitiative und Verantwortung kann jeder Mensch auch in seinem eigenen Umfeld und bei sich zu Hause übernehmen, indem er bewusst und mit diesen Technologien umgeht.
Harmonisches Schwingungsfeld erzeugen
Das Resonanzgesetz besagt, dass in einem Schwingungsfeld keine Resonanzen mit Schwingungen auftreten können, deren Frequenzen ausserhalb derer des Feldes liegen. Mit anderen Worten: In einem harmonischen Schwingungsfeld bleiben künstliche Strahlen wirkungslos, gleichgültig, wer sie erzeugt, ob sie vom Nachbarn oder vom nahen Mobilfunkmast kommen. Die mobilen Produkte von Swiss Harmony (BioRing, BodyCard, BioArmreif und der BioPatch) harmonisieren den menschlichen Körper, indem sie die harmonische Schwingung als Information auf das Energiesystem des Menschen übertragen. Somit können künstlich geschaffene Strahlenfelder nicht mehr in Resonanz gehen.
Swiss Harmony: Schutz vor schädlichen Strahlungen
Produkte von Swiss Harmony zur Harmonisierung von Häusern und Wohnungen sorgen dafür, dass der Strom, der ein Gebäude mit Elektrizität versorgt, eine andere Botschaft erhält. Sie übertragen auf dem Resonanzwege die Information des sichtbaren Lichtspektrums auf den vorbeifliessenden Strom, der diese wiederum im gesamten Wirkungsbereich des Stromkreises verteilt. Das elektromagnetische Feld der Wohnung oder des Hauses wird zu einem harmonischen Feld. Hauseigene WLAN-Sender, Handys oder Schnurlostelefone sind entstört, weil sie am harmonischen Stromfeld angeschlossen sind und deshalb dieselbe harmonische Information emittieren.